Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.
Die Vorauszahlung zur Einkommensteuer für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dem Tod des Erblassers beginnt, kann der Erbe als Nachlassverbindlichkeit abziehen. Zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gehören laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht nur die bereits entstandenen Steuerschulden des Erblassers, sondern auch diejenigen, die dieser durch Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat. Weil die Einkommensteuer des Erblassers erst mit Ablauf des Todesjahres entsteht und unzweifelhaft abzugsfähig ist, könne für Vorauszahlungen nichts anderes gelten als für Abschlusszahlungen.