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Opposition scheitert mit Verzögerung der Erbschaftsteuerreform

Finanzausschuss des Bundestags beschließt Kompromiss der Koalition

Die Opposition ist mit dem Versuch gescheitert, die Verabschiedung der umstrittenen Erbschaftsteuerreform hinauszuzögern. Der Finanzausschuss des Bundestags lehnte am Mittwoch einen Antrag von Grünen und Linken auf eine erneute Anhörung zu den Neuregelungen ab und beschloss mit Stimmen der Regierungsparteien den von der großen Koalition erzielten Kompromiss, wie die Grünen-Fraktion mitteilte. Damit kann der Bundestag die Erbschaftsteuerreform wie geplant am Freitag beschließen; Anfang Juli soll der Bundesrat folgen.

Die Grünen-Politikerin Lisa Paus und der Linken-Finanzpolitiker Axel Troost hatten eine neue Anhörung im Finanzausschuss gefordert, weil die am Montag verkündete Einigung der Koalitionsparteien "weitreichende Änderungen" am bisherigen Gesetzentwurf mit sich bringe. Diese Änderungen seien bisher nicht "Gegenstand des Beratungsverfahrens und somit auch nicht der bisherigen Anhörung" gewesen, betonten sie in ihrem Antrag.

Die große Koalition hatte sich nach langem Streit auf Neuregelungen für Unternehmenserben geeinigt. Dies war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt hatte. Die Opposition hält allerdings auch den nun ausgehandelten Kompromiss für verfassungswidrig.

Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und entsprechend der Frist des Verfassungsgerichts rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Dazu muss auch noch der Bundesrat zustimmen, der das nächste Mal am 8. Juli zusammenkommt. Dort können die Grünen den Kompromiss theoretisch blockieren, da mindestens drei der zehn Landeskoalitionen mit grüner Regierungsbeteiligung zustimmen müssen. Das ist derzeit nicht sicher.