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Menschenrechtsgericht billigt Ermittlungen mit gestohlener Steuersünder-Datei

Straßburger Gericht weist Klage eines Ehepaars gegen Deutschland ab

Eine gestohlene Steuersünder-CD darf Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen sein. Mit dieser Feststellung wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag die Beschwerde eines Ehepaars gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre ab. Ein Gericht in Bochum hatte im April 2008 eine Hausdurchsuchung bei dem Ehepaar angeordnet.

Grundlage für die Hausdurchsuchung war eine CD mit Datensätzen von rund 800 Kunden, die ein ehemaliger Angestellter der Liechtensteiner LGT-Bank illegal kopiert und für mehrere Millionen Euro an den Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Die deutsche Justiz ermittelte gegen das Ehepaar wegen Steuerhinterziehung in Höhe von fast 100.000 Euro. 

Vor dem Straßburger Gericht machten die 77 und 74 Jahre alten Beschwerdeführer geltend, der Durchsuchungsbefehl habe auf einer gestohlenen Datei beruht und sei somit nicht rechtens gewesen. In Deutschland war das Paar vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, das die Beschwerde im September 2011 abgewiesen hatte. 

Dem schloss sich das Straßburger Gericht an. Zwar habe die Hausdurchsuchung die Privatsphäre der Kläger verletzt, heißt es in den Urteil. Sie habe aber ein legitimes Ziel verfolgt - die Sicherstellung von Beweisen. Steuerhinterziehung stelle eine schwerwiegende Straftat dar, erklärte das Gericht weiter. Dem Staat gingen dadurch Geldmittel verloren, dies schränke seine Möglichkeit ein, "im kollektiven Interesse zu handeln". 

Daher seien die Strafermittlungen notwendig gewesen. Die gestohlene Datei sei zudem zum damaligen Zeitpunkt die einzige Grundlage für die Ermittlungen gewesen. Insofern habe die deutsche Justiz den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. In einem Strafverfahren wurde das Paar im August 2012 mangels Beweisen freigesprochen. 

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte gefällt. Dagegen können die Beschwerdeführer binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Das Gericht kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, es muss dies aber nicht tun.