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CDU-Haushaltsexperten werben um Zustimmung zu Bund-Länder-Finanzreform

Brinkhaus verweist auf Zeitdruck und Interessen vieler Beteiligter

Die CDU-Finanzexperten Ralph Brinkhaus und Eckhardt Rehberg haben um Zustimmung für die umstrittene Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geworben. "Wir können vom Gesamtpaket her nur empfehlen, die ganze Sache zu verabschieden", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus (CDU), am Freitag in Berlin. Rehberg als haushaltspolitischer Sprecher äußerte die Erwartung, dass die Reform in der nächsten Sitzungswoche die Zustimmung des Bundestags bekommt.

Union und SPD hatten sich am Mittwoch nach langem Ringen über die Reform verständigt. Kernpunkt des Gesetzespakets ist eine Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs nach dem Auslaufen der bisherigen Regeln und dem Ende des Solidarpakts II für Ostdeutschland.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kritisierte das vereinbarte Paket jedoch angesichts von 13 enthaltenen Grundgesetzänderungen. Das eigentliche Ziel der Neuordnung der Finanzbeziehungen sei in den Hintergrund getreten. Er kündigte an, gegen die Reform zu stimmen.

Brinkhaus räumte ein, das Paket sei ein Kompromiss vieler Beteiligter. Die Länder hätten aber eine Reform des Länderfinanzausgleichs gefordert, ohne dass eins von ihnen schlechter gestellt wird. "Das war dann schon sehr anspruchsvoll", sagte der Fraktionsvize.

Zudem sei das Auslaufen des Solidarpakts II näher gerückt. "Es war schon ein gewisser Zeitdruck da, etwas hinzukriegen", sagte Brinkhaus. Angesichts der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag sei die Reform wohl nur mit einer großen Koalition aus Union und SPD möglich gewesen. Und die strebe keiner der Beteiligten nach der Wahl im September mehr an. Erforderlich ist auch die Zustimmung des Bundesrats.

Die Einigung sieht vor, dass der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form abgeschafft wird. Die finanzielle Ausstattung der Länder wird in Zukunft über einen Ausgleich bei der Umsatzsteuer geregelt. Ab 2020 zahlt der Bund pro Jahr knapp zehn Milliarden Euro zusätzlich an die Länder, dieser Betrag steigt nach und nach an.

Als Ausgleich für diese finanzielle Mehrbelastung erhält der Bund zusätzliche Kompetenzen: Zahlt der Bund Finanzhilfen an Länder und Kommunen, hat er künftig mehr Mitspracherechte bei der Verwendung. Zudem darf der Bund finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen unterstützen - damit wird das sogenannte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bei der Schulfinanzierung aufgeweicht. 

Der Bundesrechungshof bekommt erweiterte Kontrollrechte, wenn Landesaufgaben vom Bund mitfinanziert werden. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Steuerverwaltung modernisiert - ebenfalls durch eine stärkere Stellung des Bundes. Zudem richtet der Bund ein zentrales Bürgerportal ein, über das auch Länder und Kommunen Online-Dienstleistungen bereitstellen.

Teil des Pakets ist auch eine neue Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Bau und Betrieb der Autobahnen. Aufgrund von Bedenken der SPD wird klargestellt, dass eine Privatisierung der Gesellschaft oder der Autobahnen nicht möglich ist. Öffentlich-private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben erlaubt.

Bestandteil des Pakets ist auch die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende zum 1. Juli: Künftig soll die Hilfe statt bis zum 12. bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt werden, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt.