Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.
Die bis Ende vergangenen Jahres erhobene Kernbrennstoffsteuer für Atomkraftwerke war rechtswidrig. Kraftwerksbetreiber haben damit Anspruch auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe, wie sich aus einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichten Beschuss ergibt. Die Steuer wurde seit Anfang 2011 erhoben und war bis Ende 2016 begrenzt.