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Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.

 



Steuerquote misst die Steuerlast gemessen an der Wirtschaftsleistung

Berechnungsverfahren allerdings unterschiedlich

Die durchschnittliche Steuerbelastung der Deutschen ist nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr gestiegen. Indikator dafür ist die Steuerquote, die sich demnach im Jahresvergleich 2018 um 0,4 Prozentpunkte auf 22,8 Prozent erhöhte. Ein Grund für den Anstieg ist die sogenannte kalte Progression. Dabei entsteht ein Anstieg der Steuerlast dadurch, dass der Steuertarif nicht an Inflation und Gehaltsentwicklung angepasst wird.

Die Steuerquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Dabei wurden von der Bundesregierung gemäß der Rechnungsweise des Arbeitskreises Steuerschätzung die Kasseneinnahmen sowie das sogenannte nominale BIP zugrunde gelegt, das ohne eine Inflationsbereinigung den Wert von produzierten beziehungsweise verkauften Gütern und Dienstleistungen wiedergibt. 2005 lag die Steuerquote noch bei 19,6 Prozent.

Es gibt für die Steuerquote allerdings unterschiedliche Berechnungsweisen. So weicht das Verfahren der OECD von dem deutschen Vorgehen ab. Die europäische Statistikbehörde Eurostat berücksichtigt neben den Steuern auch weitere Abgaben und Sozialbeiträge, wodurch die Steuerquote wesentlich höher ausfällt. In Deutschland wird dies in Abgrenzung von der Steuerquote als Abgabenquote bezeichnet.