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Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.

 



Lange zurückliegende Steuergesetzänderungen verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht rügt Mängel im Gesetzgebungsverfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Jahre zurückliegende Änderungen in Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt. In den betroffenen Fällen aus den Jahren 1999 und 2004 habe der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat seine Kompetenzen überschritten, erklärte das höchste deutsche Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der Ausschuss dürfe eine Änderung der vom Bundestag beschlossenen Vorschriften nur vorschlagen, wenn dieser Einigungsvorschlag im Rahmen des zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens bleibe. (Az. 2 BvL 4/11, 2 BvL 5/11, 2 BvL 4/13, 2 BvL 1/09)

Betroffen von dem Urteil sind unter anderem Änderungen, die auf dem sogenannten Koch/Steinbrück-Papier zu Subventionskürzungen beruhen. Die damaligen Ministerpräsidenten von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Roland Koch (CDU) und Peer Steinbrück (SPD), hatten 2003 eine umfangreiche Liste für den Abbau von Subventionen erarbeitet. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, dieses Papier habe keine Grundlage für die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Änderungen des Biersteuergesetzes und des Einkommenssteuergesetzes sein können.