Aktuelles

Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.

 



Schwimmkurs ist kein umsatzsteuerfreier Schulunterricht

Die Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht ist eng auszulegen, weswegen Schwimmkurse nicht von der Steuerbefreiung umfasst werden.

Auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs hin hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der von einer Schwimmschule erteilte Schwimmunterricht kein umsatzsteuerbefreiter Schulunterricht im Sinn der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist. Zwar verfolge der Schwimmunterricht ein wichtiges und im Allgemeininteresse liegendes Ziel, aber die Steuerbefreiung sei eng auszulegen urteilte das Gericht. Der Schwimmunterricht diene nicht der Vermittlung eines breiten Spektrums von Kenntnissen und Fähigkeiten.