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Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.

 



Kosten des Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung

Die Vergütung des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Privatinsolvenz sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.

Für den Einzelnen mag ein Insolvenzverfahren ein außergewöhnliches Ereignis sein, aber für den Bundesfinanzhof ist die Überschuldung von Privatpersonen kein gesellschaftliches Randphänomen. Er hat deshalb entschieden, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist.