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Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.

 



Hinzuverdienstgrenze für Frührentner soll dauerhaft fallen

Die während der Corona-Pandemie vorübergehend angehobene Hinzuverdienstgrenze für Frührentner soll nun dauerhaft fallen.

Bisher können Rentner erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt einer Nebentätigkeit nachgehen. Dagegen war bei einer vorgezogenen Rente bis 2019 nur ein Nebenverdienst von maximal 6.300 Euro im Jahr möglich, denn andernfalls drohte eine Minderung oder gar der Wegfall des Rentenanspruchs. Aufgrund der Personalengpässe durch die Pandemie wurde die Grenze von 2020 bis 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Statt der bisher geplanten Rückkehr zur alten Grenze hat der Bundesarbeitsminister nun erklärt, dass die Grenze ab 2023 einfach ganz abgeschafft werden soll.