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Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.

 



Rentenversicherungsbeiträge zum Krankengeld nicht abziehbar

Die im Krankengeld enthaltenen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die beim Progressionsvorbehalt ebenfalls berücksichtigt werden, sind steuerlich nicht abziehbar.

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Mit diesem Urteil entschied das Finanzgericht Köln gegen eine Steuerzahlerin, die sich daran störte, dass das Krankengeld einschließlich der darin enthaltenen Rentenversicherungsbeiträge dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Auch wenn die spätere Altersrente ebenfalls steuerpflichtig ist, sah das Gericht in dieser Regelung keine unzulässige Doppelbesteuerung, weil die Beitragszahlung nicht unmittelbar einen steuerpflichtigen Rentenbezug auslösen würde.