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Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.

 



Höhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäß

Nachdem es Alternativen zur Festsetzung von Aussetzungszinsen gibt, bestehen gegen deren Höhe keine verfassungsmäßigen Bedenken.

Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist die Höhe der Aussetzungszinsen von monatlich 0,5 % verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Grundsatzurteil die Unvereinbarkeitserklärung hinsichtlich der Zinshöhe ausdrücklich auf Erstattungs- und Nachzahlungszinsen beschränkt und eine Ausweitung auf andere Verzinsungstatbestände ausdrücklich abgelehnt, meint das Gericht. Anders als bei Erstattungs- und Nachzahlungszinsen haben die Steuerzahler bei den anderen Verzinsungstatbeständen grundsätzlich die Wahl, ob sie den Zinstatbestand verwirklichen und den gesetzlich geregelten Zinssatz hinnehmen oder ob sie die Steuerschuld tilgen und sich das Geld zur Begleichung der Steuerschuld anderweitig zu zinsgünstigeren Konditionen beschaffen.