Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.
Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs keine Milch oder Milchmischgetränke im umsatzsteuerlichen Sinne. Damit unterliegen sie im Gegensatz zu "echten" Milchprodukten dem vollen Umsatzsteuersatz, der auch für andere Getränke gilt. Die aus Soja, Reis oder Hafer hergestellten veganen Milchalternativen, gehören nicht zu den begünstigten Milchprodukten, weil sie keinen Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 % des Fertigerzeugnisses enthalten.