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Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.

 



Sachbezugswerte für 2025

Im Jahr 2025 steigen lediglich die Sachbezugswerte für Mahlzeiten spürbar, während der Wert für eine freie Unterkunft nur sehr geringfügig ansteigt.

Jedes Jahr erfolgt eine Anpassung der Sachbezugswerte. Diesmal werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juli 2023 bis Juni 2024 angepasst. Die vorübergehend hohe Inflation macht sich nur noch bei den Mahlzeiten bemerkbar. Für eine freie Unterkunft beträgt der Anstieg 1,4 %, bei Mahlzeiten 6,4 %. Die Sachbezugswerte betragen 2025 bundeseinheitlich

  • für freie Unterkunft monatlich 282 Euro (2024: 278 Euro) oder täglich 9,40 Euro;

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 11,10 Euro, davon entfallen 2,30 Euro auf ein Frühstück und je 4,40 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 333 Euro (bisher 313 Euro; Frühstück 69 statt 65 Euro, Mittag- und Abendessen 132 statt 124 Euro).