Nachfolgend informieren wir Sie über Wissenswertes und Neues aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit uns.
Deutsche, die ein Ferienhaus an der Côte d'Azur oder in der Provence haben, könnten bald eine böse Überraschung erleben. Die französische Regierung stimmte am Mittwoch einer geplanten Steuer für Immobilien von Ausländern zu, die eine Zweitwohnung in Frankreich haben. Der Steuersatz soll nach Angaben von Experten bei 20 Prozent des Mietwertes liegen. Die Steuer, von der etwa 360.000 Ausländer betroffen wären, ist Teil einer umfassenden Steuerreform und muss noch vom Parlament verabschiedet werden.
Die Regierung erhofft sich von der Besteuerung der Ferienhäuser Einnahmen von 176 Millionen Euro. Mit dem Geld sollen zum Teil die Verluste ausgeglichen werden, die sich aus der Anhebung der Grenze für die Vermögenssteuer ergeben. "Diese neue Steuer könnte die Begeisterung der Ausländer für Frankreich verringern, das immer mehr zu einer zweiten Heimat von Menschen aus aller Welt wird", kritisierte Emmanuel Garcin von der Immobilienfirma Emile Garcin.